Im Rahmen der Plenardebatte zum Hessischen Gleichberechtigungsgesetz sagte die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Nadine Gersberg: „Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz muss kernsaniert werden, die vorgelegte Novellierung von Sozialminister Klose ist vollkommen unzureichend.“
Eine Unterstützung bei der Kinderbetreuung sei zwar schön, löse aber bei Weitem nicht die Probleme, die bei der Umsetzung des Gesetzes entstünden.
„Was es braucht, sind Personalmindeststandards nach Bevölkerung und Fläche und eine Mindestausstattung an finanziellen Mitteln.“ Es gebe immer noch viele Kommunen, die interne Frauenbeauftragte nicht für die Aufgabe von ihrer Arbeit freistellen. Das sei zwar gesetzeswidrig, doch kontrolliere das niemand. Zudem gebe es häufig keine finanzielle Ausstattung der Frauenbeauftragten. „Manche Frauenbeauftragten können sich noch nicht mal leisten, Fachliteratur zu kaufen, geschweige denn Fortbildungen zu machen“, kritisiert Gersberg.
Auch das Bestellungsverfahren der Frauenbeauftragten gehöre auf den Prüfstand. „Die Abhängigkeit vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin, die man eigentlich überprüfen soll, ist mehr als unglücklich.“ Auch wenn es gesetzlich vorgeschrieben sei, würden nicht alle Städte, Gemeinden und Kreise Frauenförder- und Gleichstellungspläne schreiben. Wenn auf Stellungnahmen der Frauenbeauftragten dann auch nicht reagiert werde, bliebe ihnen im Grunde nur der Klageweg. „Doch damit gehen die Frauenbeauftragten das Risiko ein, unter Umständen nicht wiederbestellt zu werden, also ihren Job zu verlieren.“
Gersberg kritisierte in ihrer Rede deutlich die fehlende Kommunikation des grünen Sozialministers Klose, denn dieser habe im Laufe der Erstellung der Novellierung keine direkten Gespräche mit den Frauenbüros gesucht, noch habe er sie schriftlich involviert. „Der Minister verzichtet damit auf großes Know-how. Das ist nicht nur nicht besonders klug, sondern stellt aus meinen Augen auch eine Missachtung der Arbeit der Frauenbeauftragten dar.“