Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute über die Zulassung der Revision im Mordfall Walter Lübcke entschieden und diese abgelehnt. Somit hat der BGH das Urteil des OLG Frankfurt vollumfänglich bestätigt, sowohl die lebenslange Freiheitsstrafe für Stephan Ernst wegen Mordes an Walter Lübcke, als auch den Freispruch von Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe. Der Generalbundesanwalt hatte auch Revision gegen den Freispruch wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung auf einen irakischen Geflüchteten beantragt. Zahlreiche Indizien sprachen dafür, dass Ahmed I. im Januar 2016 von Ernst mit einem Messer angegriffen wurde.
Der Obmann der SPD-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss UNA 20/1, Fraktionsvorsitzender Günter Rudolph, sagte dazu: „Auch wenn das Urteil juristisch nun bestätigt wurde, bleiben eine Reihe von offenen Fragen und Widersprüchen bestehen. Die enge Verstrickung zwischen Stephan Ernst und Markus H. lässt auch den Schluss zu, dass Ernst nicht als Einzeltäter handelte, auch wenn das Gericht hier anders entschieden hat.“ Markus H. habe mit Ernst unter anderem Schießen geübt.
„Bedauerlich ist die Entscheidung aber auch für den Geschädigten Ahmed I., der leider keine Aussicht mehr darauf hat, jemals eine persönliche, noch eine juristische Genugtuung für das ihm zugefügte Verbrechen zu erhalten. Die Tat wird wahrscheinlich für immer ungesühnt bleiben“, so Rudolph.