Pressemitteilung | „Der RMD-Aufsichtsrat braucht eine neue Aufstellung!“

SPD sieht sich durch die vollumfängliche Abweisung der Klage gegen ehemaligen RMD-Geschäftsführer Mehler bestätigt und übt deutliche Kritik am Verhalten der Mehrheit des RMD-Aufsichtsrats, der das Unternehmen bereits mehrfach in ebenso kostspielige wie erfolglose Rechtsstreite getrieben und gravierende Fehlentscheidungen wie den gescheiterten Plan für eine „Deponie auf der Deponie“ zu verantworten hat.

Jüngst wies das Landgericht Wiesbaden die Klagen gegen die früheren RMD-Geschäftsführer Mehler und Töpfer ab. „Hier haben einmal mehr Entscheidungen des RMD-Aufsichtsrats außer weiteren Kosten für das Unternehmen rein gar nichts eingebracht“, beklagt Dr. Philipp Neuhaus, „Es ist an der Zeit, die Aufstellung und Herangehensweise des Gremiums grundsätzlich zu überdenken.“ Die RMD, vertreten durch ihre Aufsichtsratsvorsitzende, die Kreisbeigeordnete Madlen Overdick (Bündnis 90/Die Grünen), kann auf eine ganze Reihe von teuren Fehlentscheidungen zurückblicken: „Klage gegen ehemaligen Geschäftsführer Mehler abgewiesen, Verfahren gegen ehemaligen Geschäftsführer Töpfer mit teurem Vergleich beendet, Geschäftsführer Bausback bei vollen Bezügen freigestellt, Deponie auf der Deponie krachend gescheitert ­– das ist eine Bilanz des Scheiterns“, macht Dr. Neuhaus deutlich, „Wiederholt haben zwar die SPD-Vertreter im Aufsichtsrat versucht, diese Fehlentwicklungen zu unterbinden, wurden aber überstimmt. Das System RMD mit seinen politischen Machtspielen kann so nicht weitergehen. Jetzt ist es an der Zeit, den Aufsichtsrat mit mehr Fachkompetenz auszustatten, um weiteren Schaden abzuwenden.“

Hierzu stellt die SPD-Kreistagsfraktion einen Antrag an den Kreistag, der einen Bericht fordert, in dem die Kosten für die Rechtsstreite und gescheiterten Projekte transparent dargelegt werden sollen und zum anderen beabsichtigt, den RMD-Aufsichtsrat zu professionalisieren, indem mögliche Gerichtsverfahren künftig durch objektive Dritte auf ihre Erfolgsaussichten geprüft und der Aufsichtsrat künftig mit einem festen Anteil an Personen mit ausgewiesener Fachexpertise im Bereich der Abfall- und Entsorgungswirtschaft sowie juristischer Fachkenntnis, im besten Fall Volljuristen, besetzt werden.