Corona-Hilfspaket der Bundes- und Landesregierung

Wir erleben im Moment durch die Covid-19-Pandemie eine schwierige Phase in unserem Land. Umso wichtiger ist ein umsichtiges und entschlossenes Krisenmanagement, um die Gesundheit von uns allen zu schützen und die Auswirkungen der Krise auf allen Ebenen einzudämmen.

Dazu hat die Bundesregierung in kurzer Zeit ein massives Hilfspaket in Form eines Schutzschirms für Familien, Arbeitsplätze, Selbstständige, Unternehmen und viele mehr gespannt. Wichtig ist, dass wir in dieser Zeit zusammenhalten. Im Großen und im Kleinen. Denn zusammen stehen wir das durch!

Viele relevante Informationen dazu finden Sie unter:

 

📌 Beschäftigte  – https://www.spd.de/index.php?id=6984&no_cache=1#c57135

📌 Unternehmen – https://www.spd.de/index.php?id=6984&no_cache=1#c57135

📌 Landwirtschaft  – https://www.spd.de/index.php?id=6984&no_cache=1#c57135

📌 Familien – https://www.spd.de/index.php?id=6984&no_cache=1#c57135

📌 Mieter*innen – https://www.spd.de/index.php?id=6984&no_cache=1#c57135

📌 Verbraucher*innen – https://www.spd.de/index.php?id=6984&no_cache=1#c57135

📌 Kreative und Solo-Selbstständige – https://www.spd.de/index.php?id=6984&no_cache=1#c57135

📌 Gesundheitswesen und Forschung – https://www.spd.de/index.php?id=6984&no_cache=1#c57135

 

+++Update 23.04.2020+++Höheres Kurzarbeitergeld

Im Koalitionsausschuss zwischen SPD und CDU wurden auf Nachdruck der SPD und des Arbeitsministers Hubertus Heil neue Regelungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen:

📌 Aufstockung auf 70 Prozent: Das gilt ab dem 4. Monat des Bezugs. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern.

📌Ab dem 7. Monat 80 Prozent: 87 Prozent des Netto-Gehalts gibt es für Haushalte mit Kindern

📌Gehalts-Aufstockung mgölich: Kurzarbeiter dürfen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen

📌 Verlängerung des Arbeitslosengeldes für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember dieses Jahres enden würde.

 

Vertiefende Informationen finden Sie hier.

 

Hier finden Sie zusätzliche nützliche Links, um sich über die COVID-19-Pandemie zu informieren:

Beim Main-Taunus-Kreis können Sie die Zahl der Infizierten im Kreis einsehen.

Auf der Seite der Hessischen Landesregierung finden Sie weitreichende Informationen und auch eine hessenweite Hotline für Fragen, Anregungen und Informationen.

Ebenfalls stellt die Industrie und Handelskammer Frankfurt weitreichende Informationen zur Verfügung, insbesondere für Gewerbetreibende in Ihrem Bezirk.

 

Für Hessen

Durch die Verabschiedung des Nachtragshaushalts für das Jahr 2020 hat der Hessische Landtag Wirtschaftshilfen in Höhe von insgesamt 8,5 Milliarden Euro für die hessische Wirtschaft bewilligt. Dabei setzt sich die Summe aus 2 Milliarden Euro direkter Wirtschaftshilfe, 5 Milliarden Euro zur Erhöhung des Bürgschaftsrahmens des Landes und steuerliche Hilfen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zusammen.

Das hessische Soforthilfeprogramm

Die Soforthilfe beträgt bei Firmen beziehungsweise Unternehmen

bis zu   5 Beschäftigten 10.000 Euro,

bis zu 10 Beschäftigten 20.000 Euro und

bis zu 50 Beschäftigten 30.000 Euro.

Alle Soforthilfen gelten für die Dauer von drei Monaten. Anträge werden durch das Regierungspräsidium Kassel bearbeitet. Weitere Informationen und zur Beantragung und eine entsprechende Anleitung finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel

Auch das Hessische Wirtschaftsministerium stellt weitere Antworten zur Beantragung von Corona-Soforthilfen zur Verfügung.

Darlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Neben den Corona-Soforthilfen bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Darlehen an. Diese sind für die sogenannten Solo-Selbstständigen und kleineren Unternehmen vorgesehen in einer Höhe von 3.000 Euro bis 35.000 Euro. Auf der Internetseite der WIBank  sind die dazugehörigen Informationen abrufbar. Darüber hinaus sind von der WIBank für die kleinen und mittleren Unternehmen Kredite in einer Höhe von bis zu 200.000 Euro vorgesehen. Die dazugehörigen Informationen finden Sie ebenfalls auf der Seite der WIBank

Bürgschaften

Die Bürgschaftsbank Hessen bietet zudem Unternehmen ausgeweitete Angebote und Finanzierungsmöglichkeiten an. Dabei wurde generell die Bürgschaftsobergrenze auf einen Betrag von maximal 2,5 Millionen Euro angehoben und einer Erhöhung der Bürgschaftsquote auf durchgängig bis zu 80 Prozent für Betriebsmittel bei einer Laufzeit von bis zu 8 Jahren. Zudem sind sogenannte Expressbürgschaften bis zu einer Höhe von 250.000 Euro möglich. Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf der Website der Bürgschaftsbank Hessen