Aktuelles
08.12.11
Kommunalwirtschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten für den Main-Taunus-Kreis
Dringlichkeitsantrag
Der Kreistag möge beschließen: 1.) Der Kreistag sieht in der Energiewende eine große Chance für die kommunale Energieproduktion und -versorgung. Dezentrale Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien macht Kommunen unabhängiger von großen Energieversorgern, stärkt die kommunale Wertschöpfung und führt zu Mehreinnahmen für uns als Landkreis, aber auch für unsere Städte und Gemeinden.

2.)    Der Kreistag fordert den Hessischen Landtag dazu auf, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung zu beschließen, dass die die Möglichkeit der wirtschaftlichen Betätigung für die Kommunen erleichtert wird.

Die zu Lasten der Allgemeinheit ausschließlich private Dritte privilegierende Subsidiaritätsklausel ist wieder abzuschaffen und den Kommunen ist zum Zweck der Daseinsvorsorge ein Engagement in den Bereichen der Energieerzeugung, der Energie- und Breitbandversorgung, der Wasserversorgung, dem Sozial- und Wohnungswesen, sowie der Wirtschaftsförderung zu ermöglichen.

3.)    Der Kreistag sieht in den von CDU und FDP geplanten Vorhaben zur Änderung des § 121 HGO eine deutliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Bestätigung für Kommunen. Insbesondere die Beschränkung der Energieverteilung auf thermische Energie und die Zwangsbeteiligung privater Dritter mit mindestens 50% sowie eine bürokratische und rechtlich angreifbare vorhergehende Markterkundung sind ein deutlicher Rückschritt. Die Kommunalvertretung appelliert an den hessischen Landtag, von einer solchen Änderung der HGO Abstand zu nehmen.

Begründung:
Mit der von CDU und FDP im Hessischen Landtag eingebrachten Änderung des § 121 HGO (kommunalwirtschaftliche Betätigung) soll lediglich die Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien sowie das Einspeisen in bestehende Netzstrukturen ermöglicht werden. Energieverteilung über Netze und der Energievertrieb werden entkommunalisiert.

Kommunen werden auch bei Erzeugung gegängelt: 50 Prozent Zwangsbeteiligung privater Dritter an Gemeindeunternehmen per Landesgesetz ist falsch. Die Kommune selbst soll entscheiden, ob und in welchem Umfang private Dritte beteiligt werden sollen.

Das Hauptgeschäft kommunaler Energieerzeugung wird unmöglich gemacht: Es soll lediglich die wirtschaftliche Beteiligung an der Verteilung von Wärme (thermischer Energie) gestattet werden. Und dies auch nur, wenn sie mit regenerativen Energiequellen erzeugt worden ist. Der Betrieb kleinerer Gaswerke, sowie die Verteilung des darin erzeugten Stroms scheiden künftig damit aus.

Stadtwerke-Neugründungen und Gemeinschaftsunternehmen unter kommunaler Führung werden erheblich erschwert: Die Verteilung von Strom durch kommunale Unternehmen ist nach der Gesetzesinitiative von CDU und FDP nicht gestattet. Gerade der Beteiligung an Stromnetzen kommt aber eine wesentliche Bedeutung zu. Das Gleiche gilt für die überregionale Erzeugung von Strom aus regenerativen Quellen.

Die Breitbandversorgung für schnelles Internet in ländlichen Regionen und andere Aufgaben der Daseinsvorsorge werden gänzlich ausgeklammert.

Kommunale Aktivitäten werden durch das geplante Klagerecht für private Wettbewerber im Keim erstickt: Den Koalitionsfraktionen geht es nicht um eine zukunftsorientierte Absicherung der Energieerzeugung und –versorgung auf kommunaler Ebene, sondern es steht der Schutz vermeintlicher privater wirtschaftlicher Interessen im Vordergrund.



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