1. ob und welche Strecken des Kreisgebiets tangiert sind,
2. welche Strecken im Umfeld des Main-Taunus-Kreises betroffen sind,
3. ob für die betroffenen Gemeinden und Städte des Kreisgebiets ein Einvernehmen mit dem Magistrat bzw. Gemeindevorstand hergestellt wurde,
4. ob anhand der Angaben zu den Schleppkurven geprüft wurde, ob die betroffenen Straßen des Kreisgebiets für die so genannten „Gigaliner“ ausgelegt sind und
5. ob Sondergenehmigungen an im Kreisgebiet ansässige Speditionen vergeben wurden.


