Aktuelles
22.02.12
Antrag
„Seniorenticket“ auch für Main-Taunus Senioren
Der Kreistag möge beschließen: Der Kreisausschuss soll überprüfen inwiefern ein sogenanntes „Seniorenticket“ für das RMV Gebiet eingeführt werden kann.

Dazu soll ein Erfahrungsaustausch mit Vertretern des Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) in der nächsten Sitzung des Ausschuss für Bauen, Planen, Verkehr, Umwelt und Energie stattfinden.

Weitergehend soll sich das Mitglied des Main-Taunus-Kreises im RMV Aufsichtsrat entsprechend des Beratungsergebnisses im Ausschuss für Bauen, Planen, Verkehr, Umwelt und Energie positionieren.

Begründung:

Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch Seniorinnen und Senioren (i.d.R. Personen ab 65 Jahren) beträgt im RMV-Gebiet rund 55 %. Dabei nutzen Seniorinnen und Senioren unregelmäßig und überwiegend außerhalb der Stoßzeiten den ÖPNV. Durch Seniorinnen und Senioren werden unterschiedliche Strecken, überwiegend jedoch mit dem Fahrtzweck Freizeit, Einkäufe und Erledigungen zurückgelegt. In der Personengruppe der Seniorinnen und Senioren finden sich unterdurchschnittlich wenige Intensivnutzer (6 %), jedoch mit 17 % überdurchschnittlich viele Gelegenheitsnutzer (Quelle: Hessische Landesregierung, 2011).

Dabei wird die Zahl an Seniorinnen und Senioren, die auf Mobilität angewiesen sind, allein durch die demographische Entwicklung ansteigen. Um dieses Mobilitätsbedürfnis zu befriedigen ist eine ausreichende ÖPNV-Struktur, aber auch ein unkompliziertes Tarifsystem unabdingbar.

Der umliegenden Verbünde, zum einen der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) und zum anderen der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN), haben bereits ein Seniorenticket eingeführt.

Der NVV hat sein Seniorenticket bereits 2007 eingeführt. Die personengebundene Jahreskarte (Nordhessenkarte 60plus) kostet für Kunden ab 60 Jahren 470 Euro statt 2.190 Euro. Die Jahreskarte ermöglicht dem beschriebenen Personenkreis im gesamten Netz des NVV ohne weitere Kosten zu fahren (Netzkarte).

Grundsätzlich ist in den Überlegungen auch einzubeziehen, ob der Personenkreis weiter eingeschränkt werden sollte. Als Beispiel wäre dafür eine einkommensbasierte Einschränkung, mit dem Ziel, finanziell schwache Seniorinnen und Senioren eher zu berücksichtigen, denkbar.

Eine weiterführende Begründung erfolgt bei Bedarf mündlich.

Kontakt

Nancy Faeser
Vorsitzende der SPD Main-Taunus  

Geschäftsstelle
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65719 Hofheim

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Telefon: 06192-97 777-10
Telefax: 06192-97 777-66

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